Veränderungen der Erziehungsberechtigten, der Wohnanschrift und der Telefonnummern (freiwillige Angabe) sind umgehend dem Klassenlehrer mitzuteilenbzw. im Schulsekretariat zur Veränderung anzuzeigen.
Die Teilnahme ist nur in ordnungsgemäßer Sportkleidung möglich. Das Tragen von Schmuck, Uhren und Piercing ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstößen gegen die oben genannten Sachverhalte erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Sportunterricht, Leistungsnachweise werden in diesem Fall mit der Note 6 bewertet. Sportbefreiungen sind dem Lehrer vor Beginn des Unterrichtes vorzulegen.
Bei allen Anschreiben an die Schule handelt es sich um Dokumente, die aufbewahrt werden müssen; daher bitten wir Sie zukünftig nur Papier im Format DIN A4 zu verwenden. Die Anschreiben müssen im Briefkopf sowohl den Namen als auch die Anschrift des Absenders enthalten und mit dem aktuellen Datum versehen sein. Freistellungen und Beurlaubungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und müssen rechtzeitig beantragt werden. Freistellungen für einen Tag werden durch den Klassenlehrer entschieden, darüber hinausgehende Anträge sind an die Schulleitung zu stellen. Die Antragstellung erfolgt generell über die Klassenlehrer. Freistellungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt, z.B. für Vorstellungsgespräche, sie sind nicht dazu vorgesehen, während des Unterrichtsbetriebes kostengünstige Reiseangebote und Fahrschultermine wahrzunehmen. Ausnahmen bezüglich der Urlaubsinanspruchnahme sind durch den Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen und dem Freistellungsantrag beizufügen.
Eine Information an die Schule hat am 1. Fehltag telefonisch bis 10.00 Uhr zu erfolgen (034906/20240); alternativ kann dafür auch unsere E-Mail- Adresse genutzt werden. Spätestens am 3. Fehltag hat die Bitte um Entschuldigung in der Schule schriftlich vorzuliegen. Erfolgt die Entschuldigung mittels Krankenschein, haben die Erziehungsberechtigten die Kenntnisnahme auf der Rückseite zu bestätigen. Geplante Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind am Vortag dem Klassenlehrer anzuzeigen. Bedenken Sie bitte, dass bei Verstößen das Fernbleiben des Kindes als unentschuldigt gilt und versäumte Leistungsnachweise mit der Note 6 bewertet werden! Unfälle im Sportunterricht, im Schulhaus oder auf dem Schulweg müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden (Eintragung Unfallbuch oder Unfallmeldung). Schüler im Produktiven Lernen haben zwingend ein ärztliches Attest vorzulegen.