Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung

von Moodle Admin -
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Schul- und Hausordnung

1)      Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht auf Bildung und sich so zu verhalten, dass andere Schüler und Schülerinnen beim Lernen nicht behindert oder gestört werden.

2)      Die Anweisungen aller, in der Schule arbeitenden Personen, sind zu befolgen.

3)      Die Schüler und Schülerinnen erscheinen in sauberer und nicht in unangemessener* Kleidung.

*) Oberteile mit sehr tiefem Ausschnitt sowie Kleidungsstücke, welche Bauchnabel und Gesäß nicht bedecken.

4)      Im gesamten Schulbereich sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule besteht ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Dieses schließt jede Art von legalen und illegalen Drogen ein. (z.B. E-Zigaretten, Vapes, Podsysteme, alkoholische Getränke, Alkopops, Energy Drinks u.ä.). Für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein ärztliches Attest erforderlich.

5)      An der Schule besteht ein generelles Verbot des Betriebes von elektronischen Geräten (Handys, Smart Watch, Tablets u.ä.). Alle elektronischen Geräte von Schüler und Schülerinnen, die nicht ausdrücklicher Bestandteil des Unterrichtes sind und in Abstimmung mit der Lehrkraft verwendet werden, sind beim Betreten des Schulgebäudes bis zum Ende des Schultages auszuschalten. Gleiches gilt für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

6)      Bei Zuwiderhandeln wird das elektronische Gerät vom jeweiligen Mitarbeiter der Schule eingezogen. Der Gegenstand kann beim ersten Vergehen nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Bei weiteren Verstößen kann das Gerät nur von den Eltern/ Personenberechtigten des Schülers oder der Schülerin in Empfang genommen werden.

7)      Bei jeder Form einer Leistungserhebung (Klassenarbeiten, Kurzkontrollen, Vorträge usw.) ist jeder Schüler und jede Schülerin dafür verantwortlich, dass elektronische Hilfsmittel nicht in seinen/ihrem Zugriffsbereich (Handgelenk, Federtasche, Hosentasche, unter/ neben der Bank u.ä.) sind. Dies würde als Betrugsversuch gewertet werden.

8)      Damit der Schulalltag für alle Schüler und Schülerinnen entspannt beginnt, erscheinen die Schüler und Schülerinnen ca. 10min vor Beginn des Unterrichtes. Mit dem Vorklingeln betreten die Schüler und Schülerinnen das Schulgebäude und begeben sich sofort zu ihren entsprechenden Fachräumen. Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist der Aufenthalt im Foyer auch vor dem Vorklingeln erlaubt.

9)      Mit Unterrichtsbeginn werden die Schultüren geschlossen. Bei Verspätungen können die Schüler/Schülerinnen die Klingel benutzen, dann wird die Schultür geöffnet. Bei fahrlässigen Verspätungen wird der Einlass ins Foyer gestattet. Das Stören des begonnenen Unterrichts ist untersagt. Die versäumte Unterrichtsstunde wird als unentschuldigt dokumentiert. Werden in dieser Stunde Leistungserhebungen durchgeführt, werden diese mit der Note 6 bewertet.

10)   Schüler und Schülerinnen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen dem Unterricht fernbleiben, müssen durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte zeitnah (am selben Tag bis 8:30 Uhr telefonisch, per Mail oder persönlich) abgemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am 3. Tag der Anwesenheit vorzulegen.  

11)   Schüler und Schülerinnen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen während der Unterrichtszeiten die Schule verlassen müssen, melden sich zuerst beim Klassenlehrer bzw. bei der Klassenlehrerin und anschließend im Sekretariat ab. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden darüber informiert.

12)   Während des Unterrichts sind die Lehrer/Lehrerinnen weder für Eltern oder Sorgeberechtigen noch für andere Schüler oder Schülerinnen zu sprechen.

13)   Bei vergessenen, aber benötigten Unterrichtsmaterialen besteht die Möglichkeit über das Sekretariat Kontakt zu Eltern oder Sorgeberechtigten aufzunehmen, um diese in die Schule bringen zu lassen.

14)   Zum Ende jeder Unterrichtsstunde stellen die Schüler und Schülerinnen die Ordnung und Sauberkeit in den jeweiligen Unterrichtsräumen wieder her. Sie begeben sich schnellstmöglich in die nächsten Unterrichtsräume. Vor den Hofpausen werden die Schultaschen geordnet vor den Unterrichträumen abgestellt.

15)   Alle achten auf Sauberkeit und darauf, dass fremdes Eigentum nicht verschmutzt, beschädigt oder entwendet wird. Für sämtlichen Müll sind die dafür bereitstehenden Papierkörbe und Mülleimer zu nutzen.

16)   Schüler und Schülerinnen, die nach der 2.bzw. 4.Stunde vom Sportunterricht kommen, bleiben bis zum Vorklingeln zur nächsten Unterrichtseinheit auf dem Schulhof. In den kleinen Pausen melden sie sich über die Klingel im Sekretariat an und begeben sich direkt zu ihrem Fachunterrichtsraum.

17)   Die „Regenpause“ wird über den Schulfunk bekannt gegeben. Alle Schüler und Schülerinnen verbleiben dann im Schulgebäude wie folgt:

             Klassen 5 und 6: Empore vor dem Speiseraum und im Speiseraum

             Klassen 7 und 8: im Foyer

             Klassen 9 und 10: auf der blauen Etage und den dazugehörigen Treppenaufgängen

18)   Das Rennen ist im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt.

19)   Am Ende der letzten Stunde bzw. nach dem AG-Ende wird das Schulgelände zügig verlassen.

20)   Schüler und Schülerinnen, die mit dem Fahrrad, Moped oder ähnlichen Fahrzeugen zur Schule kommen, schieben dieses auf dem Gelände der Schule. Die Fahrräder und Fahrzeuge werden im bzw. am Fahrradständer abgestellt und gesichert. Bei Beschädigungen übernimmt die Schule keine Haftung.

21)   Fahrrad- sowie Mopedhelme müssen im Foyer unter der Treppe im Regal vor dem Unterricht abgelegt werden.

22)   Das Mitbringen von Gegenständen oder Mitteln, die eine Gefährdung darstellen oder den Unterrichtsablauf stören können sind verboten: Dazu gehören unteranderem: Waffen auch Spielzeug- Air Waffen, Messer, Spraydosen auch Deospraydosen.

23)   Untersagt werden auf dem Schulgelände insbesondere das Tragen und die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten. Dies schließt entsprechende politische Meinungsäußerungen, Abkürzungen, Codierungen oder im obigen Sinne missbräuchlich genutzte Firmenlabels mit ein. Ebenfalls untersagt werden Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen.

24)   Das Mitbringen von Tieren ist verboten.

25)   Für Geld, Wertgegenstände, elektronische Geräte u.ä. übernimmt die Schule keine Haftung.

26)   Unfälle jeglicher Art sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

 

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 25. September 2024