Ankündigung über den weiteren Schulverlauf ab 12. April 2021

Ankündigung über den weiteren Schulverlauf ab 12. April 2021

von Moodle Admin -
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Sehr geehrte Eltern/ Personensorgeberechtigte, 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

 

aufgrund der neuen Regelungen vom Ministerium für Bildung - Schulleiterbrief (8.April 2021) gelten ab Montag, den 12. April 2021 folgende Hinweise: 

  • Es erfolgt eine zweimalige Laien-Selbsttestung (vorderer Nasenabstrich) der Schülerinnen und Schüler jeweils Montags/Mittwoch und Dienstag/Donnerstag unter Aufsicht in der Schule. 
  • Die Selbsttestung ist ab Montag, den 12. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. 
  • Ab Montag, den 12. April 2021 besteht ein Zutrittsverbot für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die keinen aktuellen Nachweis über eine negative Testung erbringen oder an der Selbsttestung teilnehmen. 
  • Alle Eltern/ Personensorgeberechtigte, welche sich im Nachhinein noch für eine Selbsttestung aussprechen, müssen am Montag, den 12. April bzw. Dienstag, den 13. April 2021 eine neue Selbstauskunft mitgeben. 
  • Geben Sie nicht die Zustimmung zur Selbsttestung, so sind weder die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung noch das Betreten der Schule möglich. Ein Anspruch auf die Durchführung von Distanzunterricht besteht nicht (laut SL - Brief vom 08.04.2021 Ministerium für Bildung). 
  • Wenn Schülerinnen und Schüler ohne Einverständnis zur Selbsttestung in der Schule erscheinen, werden diese Schülerinnen und Schüler, auch Fahrschüler, vom Unterricht ausgeschlossen und nach Hause geschickt. 
In der Woche vom 12. April bis 16. April 2021 findet weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb statt.


Gruppe A - Dienstag, Donnerstag 

Gruppe B - Montag, Mittwoch, Freitag 

Klasse 10 - Präsenzunterricht

Wir bitten weiterhin auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu achten. Dabei gilt, dass jeweils in der ersten Stunde von Montag bis Donnerstag die Selbsttests von den Schülerinnen und Schülern unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgeführt werden, welche die Zustimmung mit der Selbstständigkeitserklärung abgegeben haben.

i.A. Die Schulleitung