Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II
Der RdErl. des MK vom 24.03.2020 – Zweite Änderung 2-83200 "Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II" - beschreibt unter Punkt 4 die Formen der Leistungserhebung und ihre Bewertung.
Für die Praxisaufträge (von der Schule erstellt) sowie der Handlungsprodukte (vom Praxislernort festgelegt), die im Rahmen des Modellprojektes von den Schülern bearbeitet werden, sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
4.1 Klassenarbeiten, Klausuren und andere komplexe Leistungen
4.1.18 Andere komplexe Leistungen
Eine gleichwertige komplexe Leistung kann eine Klassenarbeit oder Klausur ersetzen. Die dafür erteilte Bewertung ersetzt die Bewertung der Klassenarbeit oder Klausur. Die Klassenarbeiten zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses sowie die Klausuren im vierten Kurshalbjahr in den drei- bis fünfstündig unterrichteten Fächern sind davon ausgeschlossen.
4.2 Weitere Formen
4.2.1 Weitere schriftliche Formen sind unter anderem schriftliche Lernerfolgskontrollen wie Diktate, Vokabelkontrollen und Tests sowie die Aufbereitung von Materialien, Protokolle, Dokumentationen, Prozessberichte, Projektskizzen, Portfolios, Belegarbeiten, Belegmappen oder Exposés.
4.2.2 Mündliche Formen sind unter anderem die qualitative Beteiligung am Unterricht, Vokabelkontrollen, mündliche Leistungskontrollen, Referate, Präsentationen, Rollenspiele.
4.2.3 Praktische Formen sind unter anderem Fertigungsaufgaben, musische Darbietungen, das Gestalten künstlerischer Werke, Versuchsvorbereitungen und Versuchsdurchführungen.