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B

Berufsorientierungsangebote – Sind die Praxislerntage mit Berufsorientierungsangeboten (inhaltlich) verein- und koppelbar?

Ja. Die Schule muss sogar Synergien zwischen dem Schülerbetriebspraktikum, weiteren Berufsorientierungsangeboten und den Praxislerntagen schaffen. Dadurch sollen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler von der expliziten vertiefenden Berufsorientierung (Schülerbetriebspraktikum) und dem handlungsorientierten Unterricht in Theorie und Praxis (Praxislerntage) profitieren.

Vorschläge der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" zur inhaltlichen Verknüpfung mit anderen bzw. parallel laufenden Berufsorientierungsangeboten finden Sie: hier 


Berufsorientierungsmessen – Können Fahrten zu Berufsorientierungsmessen im Rahmen des Modellprojektes erstattet werden?

Nein. 


Besuche am Praxislernort – Wer besucht die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort?

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind von der zuständigen Lehrkraft ihrer Schule jeweils bis zu zweimal im Schulhalbjahr am Praxislernort zu besuchen. 


Betreuung am Praxislernort - Wer betreut die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort?

Der Praxislernort benennt der Schule für die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler eine Praxismentorin bzw. einen Praxismentor sowie ggf. eine diesbezügliche Vertretungsperson.


Bewerbung – Müssen sich die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort bewerben?

Die vorbereitenden Maßnahmen zum Modellprojekt finden in der Schule statt. Sie dienen u.a. der Wahl des Praxislernortes durch die Schülerin bzw. den Schüler. Hierzu soll zum Beispiel im Rahmen des Unterrichtes eine schriftliche Bewerbung durch die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler angefertigt werden. Diese bildet einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen Praxislernorte.


Bewertung durch den Praxislernort - Werden die Schülerinnen und Schüler durch den Praxislernort bewertet?

Ja. Im Berichtsheft sind in der 6.Rubrik "Auswertung" pro Schulhalbjahr Formblätter zur Selbst- und Fremdwahrnehmung enthalten. Die Schülerin oder der Schüler füllt das Formblatt zur Selbstwahrnehmung aus und die Praxismentorin oder der Praxismentor füllt das Formblatt zur Fremdwahrnehmung aus. Diese Einschätzungen können in die Bewertung der Schülerin oder des Schülers durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer für das jeweilige Unterrichtsfach einfließen.

Ansichtsexemplare zum Download der jeweiligen Art des Berichtsheftes finden Sie: hier 


Bildungsträger - Können externe Bildungsträger Praxislernort sein?

Ja. Bildungsträger können ebenfalls Praxislernorte sein, wenn sie den am Modellprojekt teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ermöglichen können, die betriebliche Realität kennenzulernen.


D

Datenschutz am Praxislernort – Was ist zu beachten?

Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen sind einzuhalten und anzuwenden.


Dauer Praxislerntag - Wie lange dauert ein Praxislerntag?

Die Unterrichtszeit beträgt für die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort während eines Praxislerntages maximal sieben Zeitstunden zuzüglich Pausenzeiten. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben davon unberührt.


Doppelfinanzierung - Besteht die Gefahr einer Doppelfinanzierung, wenn die Praxislerntage mit einem ESF geförderten Projekt verknüpft werden?

Nein. Aufgrund der inhaltlichen Konzeption des Modellprojektes „Duales Lernen in Form von Praxislerntagen“, die eine Weiterentwicklung des Unterrichtes repräsentiert, ist eine Doppelfinanzierung von/mit ESF-geförderten Berufsorientierungsprojekten ausgeschlossen.



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