Aufgaben der Schülerinnen und Schüler – Welche Aufgaben haben die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler?

Wahl des Praxislernortes

Die Wahl des Praxislernortes soll vordergründig durch die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler bestimmt werden. Die Erfahrungen aus vorangegangenen Berufsorientierungsmaßnahmen und deren Ergebnisse können unterstützend herangezogen werden.

Haus – und Betriebsordnung am Praxislernort einhalten

Die Schülerinnen und Schüler unterliegen der jeweiligen Haus- und Betriebsordnung. Während der Praxislerntage haben sie den Anordnungen und Weisungen der am Praxislernort tätigen Personen zu folgen.

Berichtsheft führen und Praxisaufträge bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler führen während des gesamten Zeitraums der Praxislerntage ein Berichtsheft. Sie bearbeiten darin die Praxisaufträge der Schule, die dann im Unterricht thematisiert werden.

Verhalten bei Krankheit und anderen abwesenheitsbedingten Gründen

Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht am Praxislerntag teilnehmen, sind unverzüglich der Praxislernort und die Schule zu informieren. Die Schülerin oder der Schüler hat sodann der Schule eine entsprechende schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

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