Belehrungen am Praxislernort - Wer belehrt die Schülerinnen und Schüler und worüber?

Prinzipiell gilt: Es sind die jeweiligen Rechtsvorschriften für den jeweiligen Praxislernort zu berücksichtigen. Aufgrund der Bandbreite potentieller Praxislernorte kann es daher keine einheitliche Antwort auf die Frage geben. Im Folgenden jedoch einige Hinweise zum Thema: 

(1) Die Praxismentorin oder der Praxismentor hat die Schülerin oder den Schüler zu den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen zu belehren und gegebenenfalls in die Bedienung von Maschinen und Anlagen einzuweisen.

(2) Die Schülerinnen und Schüler unterliegen während der Praxislerntage der jeweiligen Haus- und Betriebsordnung. Sie haben zudem den Anordnungen und Weisungen der am Praxislernort tätigen Personen zu folgen.

(3) Zudem sind Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, des Datenschutzes, der Unfallverhütung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten bzw. zu berücksichtigen. 

Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" empfiehlt daher jedem Praxislernort eine betriebs- bzw. einrichtungsspezifische aktenkundige Belehrung mit der teilnehmenden Schülerin bzw. dem teilnehmenden Schüler durchzuführen.

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