Aufgaben der Schule – Welche Aufgaben hat eine teilnehmende Schule?

Koordination

Eine von der Schulleitung beauftragte Lehrkraft, die zugleich auch zuständige Lehrkraft sein kann, ist für die Koordination der Praxislerntage an der Schule zuständig. Sie ist die Kontaktperson zur und für die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage".

zuständige Lehrkraft für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler sind von der zuständigen Lehrkraft ihrer Schule während der Praxislerntage jeweils bis zu zweimal im Schulhalbjahr am Praxislernort zu besuchen. In der Regel ist eine zuständige Lehrkraft für zwei Klassen verantwortlich. Die jeweilige zuständige Lehrkraft und die Praxismentorin oder der Praxismentor stehen in kontinuierlicher Abstimmung inhaltlicher und organisatorischer Art.

Lehrerwochenstunden für die zuständige Lehrkraft

Die Vor- und Nachbereitung der Praxislerntage sowie die Vor-Ort-Besuche der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind vom Umfang her in die reguläre wöchentliche Arbeitszeit der zuständigen Lehrkraft einzubeziehen. Für die Betreuung ist für vier Schülerinnen bzw. Schüler eine Unterrichtsstunde in der Woche des Praxislerntages vorzusehen.

schulinterne Planung

Die Lehrkräfte, deren Unterrichtsfächer in den Praxislerntag integriert sind, bilden gemeinsam mit den zuständigen Lehrkräften für die Praxislerntage ein Lehrkräfteteam, das für die Integration der Praxislerntage in die schulinterne Planung verantwortlich ist. Folgende Inhalte sind dabei zu berücksichtigen:

a)     die Benennung der für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung verantwortlichen Personen,

b)     eine Übersicht über die teilnehmenden Klassen, die zuständigen Lehrkräfte, die Termine der Praxislerntage sowie eine Auflistung der von den      Schülerinnen und Schülern ausgewählten Praxislernorte,

c)     die Benennung der genutzten Fächer, die für die Praxislerntage vorgesehenen Lehrplaninhalte und deren zeitlichen Umfang,

d)     konkrete lehrplanbezogene und berufsfeldübergreifende Praxisaufträge, mit entsprechendem Erwartungshorizont, inklusive geltenden Anforderungsbereichen und deren Einbindung in den Unterricht am Lernort Schule, die durch die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Tätigkeit am Praxislernort zu bearbeiten sind,

e)     Festlegungen zu der Bewertung der im Rahmen der Praxislerntage erstellten Schülerleistungen sowie gegebenenfalls des Berichtsheftes,

f)      Festlegungen zu der allgemeinen Terminsetzung,

g)     eine Übersicht zu den Praxislernorten der Schule. Dabei entscheidet die Schule in eigener Verantwortung über die Anlage eines schulspezifischen Praxislernort-Pools und

h)     entsprechende Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den Praxislerntagen mit dem obligatorischen Schülerbetriebspraktikum und weiteren in das jeweilige Schulkonzept implementierten Berufsorientierungsmaßnahmen.

Information der Schülerinnen und Schüler sowie deren gesetzlicher Vertretung

Die Schülerinnen und Schüler sowie deren gesetzliche Vertretung sind im Vorfeld umfassend über Inhalte, Organisation, Ablauf und Einbindung der Praxislerntage in den Unterricht zu informieren.

Bewerbung am Praxislernort

Die vorbereitenden Maßnahmen dienen der Wahl der Praxislernorte für die Durchführung des Praxislerntages im 8. und 9. Schuljahrgang. Hierzu soll im Rahmen des Unterrichts eine schriftliche Bewerbung durch alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler angefertigt werden. Diese bildet einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen Praxislernorte.

Berichtsheft

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler führen während des gesamten Zeitraumes der Durchführung der Praxislerntage ein Berichtsheft, das vom Bildungsministerium explizit für die Praxislerntage entwickelt wurde und den Teilnehmerschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Berichtsheft ist auf den gesamten Zeitraum der Praxislerntage ausgelegt. 

Die Verbindung der Praxisaufträge der Schule mit den für den Praxislernort wesentlichen Unterrichtsfächern ist mit der praktischen Tätigkeit am Praxislernort sicherzustellen. Der Praxislernort hat der Schülerin oder dem Schüler einen entsprechenden Bearbeitungszeitraum für den Praxisauftrag und zur Führung des Berichtsheftes zur Verfügung zu stellen. Die Praxismentorin oder der Praxismentor unterzeichnet die jeweiligen Tätigkeitsberichte im Berichtsheft der Schülerin oder des Schülers. Im Berichtsheft sind in der 6.Rubrik "Auswertung" pro Schulhalbjahr Formblätter zur Selbst- und Fremdwahrnehmung enthalten. Die Schülerin oder der Schüler füllt das Formblatt zur Selbstwahrnehmung aus und die Praxismentorin oder der Praxismentor füllt das Formblatt zur Fremdwahrnehmung aus. Diese Einschätzungen können in die Bewertung der Schülerin oder des Schülers durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer für das jeweilige Unterrichtsfach einfließen.

Kooperation mit den Praxislernorten

Der Praxislernort erhält von der Schule die

a)     Benennung der Termine der Praxislerntage,

b)     Benennung der in die Praxislerntage integrierten Unterrichtsfächer,

c)     Praxisaufträge, die für die Praxislerntage vorgesehen sind,

d)     entsprechenden Lehrplaninhalte, die zeitlich für das Lernen am Praxislernort wesentlich sind.

 

Unterstützungsmaterialien für die Integration der Praxislerntage in die schulinterne Planung finden Sie: hier 

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