Dienstag, 16. Juli 2024, 16:10
Website: Modellprojekt "Duales Lernen in Form von Praxislerntagen"
Kurs: Modellprojekt "Duales Lernen in Form von Praxislerntagen" ( Praxislerntage)
Glossar: FAQ-Liste
A

Ablauf – Wie laufen die Praxislerntage innerhalb eines Schuljahres ab?

Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse leisten den Praxislerntag an ein und demselben von der Schulleitung festgelegten Wochentag im 14-tägigen Rhythmus ab. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Unterrichtszeit beträgt für die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort während eines Praxislerntages maximal sieben Zeitstunden zuzüglich Pausenzeiten. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben davon unberührt.

Jede Schülerin und jeder Schüler besucht pro Schulhalbjahr grundsätzlich einen anderen Praxislernort. Die erneute Auswahl desselben Praxislernortes innerhalb eines Schuljahres kann im Einzelfall zugunsten der Schülerin oder des Schülers bewilligt werden. Hierzu ist ein Antrag auf Bewilligung bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" einzureichen. Das passende Formular dazu finden Sie: hier.  Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" entscheidet zeitnah nach Posteingang über den gestellten Antrag.

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls am Praxislerntag teilnehmen können.

Die Schule stellt sicher, dass jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres einen Praxislernort besucht.

Ansprechpartner für gesetzliche Grundlagen zum Modellprojekt – Wer ist der Ansprechpartner zum Erlass?

Das Referat 24 im Bildungsministerium ist der Ansprechpartner für das Modellprojekt "Duales Lernen in Form von Praxislerntagen" zum Bereich "gesetzliche Grundlagen" (Erlass).

Zu den Kontaktdaten geht es: hier 

Ansprechpartner für Kostenerstattungen – Wer ist der Ansprechpartner?

Herr Thomas Ernst von der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ ist der Ansprechpartner für den gesamten Bereich "Kostenerstattungen".

Zu seinen Kontaktdaten geht es: hier  

Ansprechpartnerin für Inhalt und Beratung zum Modellprojekt – Wer ist die Ansprechpartnerin?

Frau Gesine Kleiber von der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ ist die Ansprechpartnerin für den genannten Bereich.

Zu den Kontaktdaten geht es: hier 

Anzahl der Besuche am Praxislernort – Wie oft werden die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort besucht?

Die Schülerinnen und Schüler sind von der zuständigen Lehrkraft ihrer Schule bis zu zweimal im Schulhalbjahr am Praxislernort zu besuchen. 

Anzahl der Praxisaufträge – Müssen die Schülerinnen und Schüler zu jedem Praxislerntag einen neuen Praxisauftrag von der Schule erhalten?

Nein. Die Anzahl der konkret erstellten, lehrplanbezogenen und berufsfeldübergreifenden Praxisaufträge wird vom Lehrkräfteteam der teilnehmenden Schule festgelegt. Dieses Team besteht aus den für die Schülerinnen und Schüler zuständigen Lehrkräften und Lehrkräften, deren Unterrichtsfächer in den Praxislerntag integriert sind.

Arbeits- und Schutzbekleidung – Wie und wo können entstandene Kosten erstattet werden?

Prinzipiell gilt: Es sind nur Ausgaben für Arbeits- und Schutzbekleidung erstattungsfähig, die explizit für die teilnehmende Schülerin oder den teilnehmenden Schüler im Rahmen des Modellprojektes „Duales Lernen in Form von Praxislerntagen“ zwingend anzuschaffen sind.

Das Antragsformular, die jeweiligen schulhalbjährlichen Fristen und alle weiteren Informationen finden Sie: hier

Arbeits- und Verbrauchsmaterialien – Wie können Praxislernorte entstandene Ausgaben für schülerbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien geltend machen?

Prinzipiell gilt: Es sind nur Arbeits- und Verbrauchsmaterialien erstattungsfähig, die explizit für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zwingend anzuschaffen sind.

Schülerbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien sind ausschließlich vom Praxislernort zu beschaffen. Für die dafür notwendigen Ausgaben kann der Praxislernort je Schulhalbjahr bis zu 10 Euro je Schülerin bzw. Schüler, maximal jedoch die tatsächlichen Kosten, bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" beantragen.

Das Antragsformular, die jeweiligen schulhalbjährlichen Fristen und alle weiteren Informationen finden Sie: hier

Arbeits- und Verbrauchsmaterialien für Schulen – Können diese Ausgaben geltend gemacht werden?

Für eine teilnehmende Schule gilt lediglich das Berichtsheft als Arbeits- und Verbrauchsmaterial für die Praxislerntage. Die Schule meldet ihren diesbezüglichen Bedarf einmal jährlich bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" an und erhält diese anschließend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die zwei Varianten der Berichtshefte sowie weitere Informationen finden Sie: hier  

Aufgaben der Praxislernorte – Welche Aufgaben haben die Praxislernorte?

verantwortliche Person

Der Praxislernort benennt der Schule für ihre jeweilige Schülerin oder ihren jeweiligen Schüler eine Praxismentorin oder einen Praxismentor sowie gegebenenfalls eine Vertretungsperson.

Belehrungen

Die Praxismentorin oder der Praxismentor hat die Schülerin oder den Schüler zu den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen zu belehren und gegebenenfalls in die Bedienung von Maschinen und Anlagen einzuweisen.

Datenschutz

Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen sind einzuhalten und anzuwenden.

Aufsichtspflicht

Der Praxislernort stellt die Erfüllung der betrieblichen Aufsichtspflicht sicher.

Kooperation mit Schulen

Die Praxismentorin oder der Praxismentor stimmt sich mit der zuständigen Lehrkraft der Schülerin oder des Schülers kontinuierlich ab. Im Einzelfall können die Praxismentorinnen und Praxismentoren auch bei der Erstellung der Praxisaufträge unterstützen.

Praxisaufträge und Berichtsheft

Die Verbindung der Praxisaufträge der Schule mit den für den Praxislernort wesentlichen Unterrichtsfächern ist mit der praktischen Tätigkeit am Praxislernort sicherzustellen. Der Praxislernort hat der Schülerin oder dem Schüler einen entsprechenden Bearbeitungszeitraum für den Praxisauftrag und zur Führung des Berichtsheftes zur Verfügung zu stellen. Die Praxismentorin oder der Praxismentor unterzeichnet die jeweiligen Tätigkeitsberichte im Berichtsheft der Schülerin oder des Schülers. Im Berichtsheft sind in der 6.Rubrik "Auswertung" pro Schulhalbjahr Formblätter zur Selbst- und Fremdwahrnehmung enthalten. Die Schülerin oder der Schüler füllt das Formblatt zur Selbstwahrnehmung aus und die Praxismentorin oder der Praxismentor füllt das Formblatt zur Fremdwahrnehmung aus. Diese Einschätzungen können in die Bewertung der Schülerin oder des Schülers durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer für das jeweilige Unterrichtsfach einfließen.

Kompetenzerwerb am Praxislernort

Der Schülerin und dem Schüler soll durch den Praxislernort die Möglichkeit geboten werden, die praktische Anwendung erlernter Handlungskompetenzen und deren Notwendigkeit zu erfahren und zu erkennen.

Aufgaben der Schule – Welche Aufgaben hat eine teilnehmende Schule?

Koordination

Eine von der Schulleitung beauftragte Lehrkraft, die zugleich auch zuständige Lehrkraft sein kann, ist für die Koordination der Praxislerntage an der Schule zuständig. Sie ist die Kontaktperson zur und für die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage".

zuständige Lehrkraft für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler sind von der zuständigen Lehrkraft ihrer Schule während der Praxislerntage jeweils bis zu zweimal im Schulhalbjahr am Praxislernort zu besuchen. In der Regel ist eine zuständige Lehrkraft für zwei Klassen verantwortlich. Die jeweilige zuständige Lehrkraft und die Praxismentorin oder der Praxismentor stehen in kontinuierlicher Abstimmung inhaltlicher und organisatorischer Art.

Lehrerwochenstunden für die zuständige Lehrkraft

Die Vor- und Nachbereitung der Praxislerntage sowie die Vor-Ort-Besuche der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind vom Umfang her in die reguläre wöchentliche Arbeitszeit der zuständigen Lehrkraft einzubeziehen. Für die Betreuung ist für vier Schülerinnen bzw. Schüler eine Unterrichtsstunde in der Woche des Praxislerntages vorzusehen.

schulinterne Planung

Die Lehrkräfte, deren Unterrichtsfächer in den Praxislerntag integriert sind, bilden gemeinsam mit den zuständigen Lehrkräften für die Praxislerntage ein Lehrkräfteteam, das für die Integration der Praxislerntage in die schulinterne Planung verantwortlich ist. Folgende Inhalte sind dabei zu berücksichtigen:

a)     die Benennung der für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung verantwortlichen Personen,

b)     eine Übersicht über die teilnehmenden Klassen, die zuständigen Lehrkräfte, die Termine der Praxislerntage sowie eine Auflistung der von den      Schülerinnen und Schülern ausgewählten Praxislernorte,

c)     die Benennung der genutzten Fächer, die für die Praxislerntage vorgesehenen Lehrplaninhalte und deren zeitlichen Umfang,

d)     konkrete lehrplanbezogene und berufsfeldübergreifende Praxisaufträge, mit entsprechendem Erwartungshorizont, inklusive geltenden Anforderungsbereichen und deren Einbindung in den Unterricht am Lernort Schule, die durch die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Tätigkeit am Praxislernort zu bearbeiten sind,

e)     Festlegungen zu der Bewertung der im Rahmen der Praxislerntage erstellten Schülerleistungen sowie gegebenenfalls des Berichtsheftes,

f)      Festlegungen zu der allgemeinen Terminsetzung,

g)     eine Übersicht zu den Praxislernorten der Schule. Dabei entscheidet die Schule in eigener Verantwortung über die Anlage eines schulspezifischen Praxislernort-Pools und

h)     entsprechende Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den Praxislerntagen mit dem obligatorischen Schülerbetriebspraktikum und weiteren in das jeweilige Schulkonzept implementierten Berufsorientierungsmaßnahmen.

Information der Schülerinnen und Schüler sowie deren gesetzlicher Vertretung

Die Schülerinnen und Schüler sowie deren gesetzliche Vertretung sind im Vorfeld umfassend über Inhalte, Organisation, Ablauf und Einbindung der Praxislerntage in den Unterricht zu informieren.

Bewerbung am Praxislernort

Die vorbereitenden Maßnahmen dienen der Wahl der Praxislernorte für die Durchführung des Praxislerntages im 8. und 9. Schuljahrgang. Hierzu soll im Rahmen des Unterrichts eine schriftliche Bewerbung durch alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler angefertigt werden. Diese bildet einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen Praxislernorte.

Berichtsheft

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler führen während des gesamten Zeitraumes der Durchführung der Praxislerntage ein Berichtsheft, das vom Bildungsministerium explizit für die Praxislerntage entwickelt wurde und den Teilnehmerschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Berichtsheft ist auf den gesamten Zeitraum der Praxislerntage ausgelegt. 

Die Verbindung der Praxisaufträge der Schule mit den für den Praxislernort wesentlichen Unterrichtsfächern ist mit der praktischen Tätigkeit am Praxislernort sicherzustellen. Der Praxislernort hat der Schülerin oder dem Schüler einen entsprechenden Bearbeitungszeitraum für den Praxisauftrag und zur Führung des Berichtsheftes zur Verfügung zu stellen. Die Praxismentorin oder der Praxismentor unterzeichnet die jeweiligen Tätigkeitsberichte im Berichtsheft der Schülerin oder des Schülers. Im Berichtsheft sind in der 6.Rubrik "Auswertung" pro Schulhalbjahr Formblätter zur Selbst- und Fremdwahrnehmung enthalten. Die Schülerin oder der Schüler füllt das Formblatt zur Selbstwahrnehmung aus und die Praxismentorin oder der Praxismentor füllt das Formblatt zur Fremdwahrnehmung aus. Diese Einschätzungen können in die Bewertung der Schülerin oder des Schülers durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer für das jeweilige Unterrichtsfach einfließen.

Kooperation mit den Praxislernorten

Der Praxislernort erhält von der Schule die

a)     Benennung der Termine der Praxislerntage,

b)     Benennung der in die Praxislerntage integrierten Unterrichtsfächer,

c)     Praxisaufträge, die für die Praxislerntage vorgesehen sind,

d)     entsprechenden Lehrplaninhalte, die zeitlich für das Lernen am Praxislernort wesentlich sind.

 

Unterstützungsmaterialien für die Integration der Praxislerntage in die schulinterne Planung finden Sie: hier 

Aufgaben der Schülerinnen und Schüler – Welche Aufgaben haben die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler?

Wahl des Praxislernortes

Die Wahl des Praxislernortes soll vordergründig durch die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler bestimmt werden. Die Erfahrungen aus vorangegangenen Berufsorientierungsmaßnahmen und deren Ergebnisse können unterstützend herangezogen werden.

Haus – und Betriebsordnung am Praxislernort einhalten

Die Schülerinnen und Schüler unterliegen der jeweiligen Haus- und Betriebsordnung. Während der Praxislerntage haben sie den Anordnungen und Weisungen der am Praxislernort tätigen Personen zu folgen.

Berichtsheft führen und Praxisaufträge bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler führen während des gesamten Zeitraums der Praxislerntage ein Berichtsheft. Sie bearbeiten darin die Praxisaufträge der Schule, die dann im Unterricht thematisiert werden.

Verhalten bei Krankheit und anderen abwesenheitsbedingten Gründen

Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht am Praxislerntag teilnehmen, sind unverzüglich der Praxislernort und die Schule zu informieren. Die Schülerin oder der Schüler hat sodann der Schule eine entsprechende schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

Aufsicht am Praxislernort – Wer stellt die Aufsicht über die Schülerin oder den Schüler am Praxislernort sicher?

Der Praxislernort stellt die Erfüllung der betrieblichen Aufsichtspflicht sicher.

Austritt Praxislernort– Wie können registrierte Praxislernorte aus dem Modellprojekt austreten?

Ein bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" registrierter Praxislernort (Übersicht dazu: hier) kann im Falle keiner erneuten Umsetzung der Praxislerntage eine kurze E-Mail an lisa-praxislerntage@sachsen-anhalt.de senden. Bitte bedenken Sie in diesem Fall, dass die Schule ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt werden sollten.

Praxislernorte, die über einen Austritt nachdenken, bitten wir, sich zuvor bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ zu melden. Jede Rückmeldung zur Umsetzung ist im Rahmen der Modellphase des Projektes wichtig! 

Mit dem Austritt aus dem Modellprojekt wird auch Ihr Eintrag in der Praxislernorte-Datenbank (hier) gelöscht.

Austritt Schule – Wie kann eine Schule aus dem Modellprojekt austreten?

Für den Austritt aus dem zusätzlichen und freiwilligen Modellprojekt ist lediglich eine E-Mail mit einer kurzen Begründung an lisa-praxislerntage@sachsen-anhalt.de notwendig.

Schulen, die über einen Austritt nachdenken, bitten wir, sich zuvor bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ zu melden. Im Rahmen der Modellphase des Projektes ist jede Ihrer Rückmeldungen wichtig für den Projektfortgang. 

Können Schulen hingegen ihren avisierten Projektstart-Termin nicht einhalten, wäre ein Austritt aus dem Modellprojekt nicht notwendig.  Eine Verschiebung des Starttermins ist jederzeit möglich. Wir bitten in diesem Fall lediglich um eine kurze Information darüber an die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage", um Sie weiterhin in Ihrem Vorhaben bei Bedarf unterstützen zu können.