Kostenerstattung Arbeits- und Verbrauchsmaterial
Abschlussbedingungen
Antragsberechtigt:
Der Praxislernort der Schülerin oder des Schülers im jeweils aktuellen Schulhalbjahr.
Einreichungsfristen:
Pro Schulhalbjahr gibt es einen Abrechnungszeitraum einzuhalten.
1. Schulhalbjahr: bis zum 10.11.2025
2. Schulhalbjahr: bis zum 05.05.2026
Hinweis:
Nur vollständig und fristgerecht bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingereichte Anträge können berücksichtigt werden. Die Postanschrift ist bereits auf dem Antragsformular angegeben.
Fragen?
Falls Sie Fragen zu diesem Abrechnungsverfahren haben, können Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Deinat wenden.