• Arbeits- und Verbrauchmaterial

    Informationen zur Beantragung und Erstattung von Arbeits- und Verbrauchsmaterial teilnehmender Schülerinnen und Schüler

    • Antragsberechtigt:

      Der Praxislernort der Schülerin oder des Schülers im jeweils aktuellen Schulhalbjahr.

      Einreichungsfristen:

      Pro Schulhalbjahr gibt es einen Abrechnungszeitraum einzuhalten. 

      1. Schulhalbjahr: bis zum 08.11.2025

      2. Schulhalbjahr: bis zum 05.05.2025

      Hinweis:

      Nur vollständig und fristgerecht bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingereichte Anträge können berücksichtigt werden. Die Postanschrift ist bereits auf dem Antragsformular angegeben.

      Fragen?

      Falls Sie Fragen zu diesem Abrechnungsverfahren haben, können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden.

    • Antragsformular:

    • Aktueller Bearbeitungsstatus: