• Arbeits- und Schutzbekleidung und andere Sachkosten

    Informationen zur Beantragung und Erstattung schülerbezogener Arbeits- und Schutzbekleidung sowie anderer schülerbezogener Sachkosten 

    • Schülerbezogene Arbeits- und Schutzbekleidung

    • Antragsberechtigt:

      Eine gesetzliche Vertretung der Schülerin oder des Schülers oder eine andere natürliche Person im jeweils aktuellen Schuljahr.

      Einreichungsfristen:

      Pro Schulhalbjahr gibt es einen Abrechnungszeitraum einzuhalten. 

      1. Schulhalbjahr: bis zum 08.11.2025

      2. Schulhalbjahr: bis zum 05.05.2025

      Hinweis:

      Nur ein vollständiger, form- und fristgerecht bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingereichter Antrag kann berücksichtigt werden. Die Postanschrift ist bereits auf dem Antragsformular angegeben.

      grafische Übersicht des Abrechnungsverfahrens innerhalb eines Schuljahres:

      Fragen?

      Falls Sie Fragen zu diesem Abrechnungsverfahren haben, können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden.

    • Antragsformular:

    • Aktueller Bearbeitungsstatus:

    • Andere schülerbezogene Sachkosten

      Sofern der teilnehmenden Schülerin / dem teilnehmenden Schüler andere Sachkosten als zwingende/notwendige Voraussetzung zur Durchführung der Praxislerntage am Praxislernort genannt werden, können Sie vor deren Kostenentstehung die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" kontaktieren, um eine Erstattungsmöglichkeit durch die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" im Einzelfall prüfen zu lassen.

      Die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung finden Sie: hier.