(2) Projektspezifische Hinweise zur Erstattungsfähigkeit schülerbezogener Fahrtkosten
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(2.1) Praxislerntage und andere schülerbezogene Fahrtkosten
Es können ausschließlich Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum Praxislernort erstattet werden. Verbindet eine teilnehmende Schule die Praxislerntage zum Beispiel mit dem Schülerbetriebspraktikum (im gleichen Unternehmen bzw. in der gleichen Einrichtung), beachten Sie bitte, dass ausschließlich die Fahrtkosten für Fahrten im Rahmen der Praxislerntage erstattet werden können. Bitte erfragen Sie daher im skizzierten Beispiel die entsprechende Zuständigkeit für die Fahrtkostenerstattung für Fahrten im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums in der Schule!
(2.2) Praxislerntage und das Deutschlandticket
Aufgrund der geltenden Rechtsgrundlage zum Modellprojekt und der Einführung des Deutschlandtickets seit dem 01.05.2023, ist durch den Antragsberechtigten im Vorfeld zu prüfen, ob die gesamten monatlichen Fahrtkosten zum Praxislernort die Kosten für ein monatliches Deutschlandticket übersteigen. Sind die Kosten für die monatlichen Fahrten zum Praxislernort höher als die Kosten für das Deutschlandticket, sind lediglich die Kosten für das monatliche Deutschlandticket erstattungsfähig. Informationen zum Deutschlandticket finden Sie: hier
(2.3) Individuelle Antrags- und Ausschlussfristen
Bitte beachten Sie im Fall einer individuellen Antragstellung zudem folgenden rechtlichen Hinweis: Die jeweilige individuelle Ausschlussfrist auf Erstattung von Schülerfahrtkosten ergibt sich analog zu § 3 Abs. 2 Satz 1 BRKG. Der Anspruch auf Kostenerstattung erlischt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach dem ersten Praxislerntag beantragt wird.
Ein Beispiel: Liegt der erste beantragte Praxislerntag bereits länger als sechs Monate seit dem Datum der Antragstellung zurück, kann dieser nicht mehr erstattet werden. Alle weiteren im Antrag genannten Praxislerntage werden ebenfalls auf die Sechs-Monats-Frist hin geprüft und – sofern die Frist eingehalten wurde – anschließend erstattet.