• Projektbeschreibung

    Praxislerntage sind eine Form des dualen Lernens und finden auf der Grundlage des Lehrplanes statt. Im Mittelpunkt der Praxislerntage steht die Weiterentwicklung des Unterrichtes durch eine praxisnahe und handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung im 8. und 9. Schuljahrgang. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler folgender Schulformen: Sekundarschule, jeweils mit Ausnahme der Gymnasialzweige: der Gemeinschafts-, Gesamt- und der Förderschule (hier: mit Ausnahme der Förderschulen für Geistige Beeinträchtigungen).

    Während der Praxislerntage werden allgemeinbildende, fächerverbindende und fächerübergreifende Unterrichtsinhalte und die praktische Tätigkeit in einem von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgewählten Betrieb, einem Unternehmen, einer Berufsbildenden Schule im Bereich des fachpraktischen Unterrichtse, einer sozialen Einrichtung oder anderen Einrichtung, in der die Umsetzung der Unterrichtsinhalte im Praxisbezug möglich ist, (nachfolgend Praxislernort genannt) miteinander verbunden. Das Lernen in Form von Praxislerntagen stellt ein Lernen an einem anderen Ort dar. An diesem sollen die Schülerinnen und Schüler die erworbenen schulischen Kenntnisse in der Praxis gezielt wiedererkennen, anwenden und festigen. Damit ist das Modellprojekt keine Maßnahme zur vertiefenden Berufsorientierung. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden jedoch über die jeweiligen Berufsfelder informiert und bekommen notwendige Verhaltensweisen und Normen vermittelt.

    Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse leisten den Praxislerntag an einem von der Schulleitung festgelegten Wochentag im 14-tägigen Rhythmus ab. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Unterrichtszeit beträgt für die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort während eines Praxislerntages maximal sieben Zeitstunden zuzüglich Pausenzeiten. Jede Schülerin und jeder Schüler besucht pro Schulhalbjahr prinzipiell einen anderen Praxislernort.

    Die ausgewählten Praxislernorte sollen sich in der Regel am oder in der Nähe des Schulortes oder des Wohnortes der Schülerin oder des Schülers befinden. Die Entfernung zwischen Wohnung der Schülerinnen und Schüler und dem ausgewählten Praxislernort darf nicht mehr als 30 Kilometer betragen und sollte sich in den Verwaltungsgrenzen des jeweiligen Schulträgers befinden. Es dürfen nur Praxislernorte ausgewählt werden, die sich im Land Sachsen-Anhalt befinden.

    Ziele des Modellprojektes

    Durch die Praxislerntage ist sicherzustellen, dass einerseits durch einen schülerdifferenzierten Unterricht am Praxislernort ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler geleistet und andererseits die Verbesserung der Ausbildungsreife intendiert wird. Die Schule muss hierfür Synergien zwischen den Praxislerntagen mit weiteren Berufsorientierungsmaßnahmen schaffen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler von der explizit vertiefenden Berufsorientierung durch das Schülerbetriebspraktikum einerseits und den Praxislerntage andererseits profitieren.

    Unterstützung und Beratung

    Für die pädagogische und organisatorische Begleitung wurde am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (kurz: LISA) zur Etablierung und Implementierung der Praxislerntage die Pädagogische Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingerichtet.