Der Schulleiter informiert:

Der Schulleiter informiert:

von Madlen Bisch -
Anzahl Antworten: 0

Aktuelle Information:

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ab Montag ist nur bei Vorlage eines

negativen Tests (siehe bisherige Schreiben) oder bei Durchführung eines Laien-Selbsttests in der Schule (Einverständnis der Personensorgeberechtigten notwendig) möglich.

 

Die Testung ist am Montag verbindlich.

 

Rechtsgrundlage ist der Erlass zur Umsetzung der Festlegungen in der Änderungsverordnung

zur 11. SARS-CoV-2-EindV vom 16.04.2021.