Aktuelle Information:
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ab Montag ist nur bei Vorlage eines
negativen Tests (siehe bisherige Schreiben) oder bei Durchführung eines Laien-Selbsttests in der Schule (Einverständnis der Personensorgeberechtigten notwendig) möglich.
Die Testung ist am Montag verbindlich.
Rechtsgrundlage ist der Erlass zur Umsetzung der Festlegungen in der Änderungsverordnung
zur 11. SARS-CoV-2-EindV vom 16.04.2021.