Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs. Unsere Schule ist ab dem Schuljahr 2025/26 verpflichtet, jährlich die Daten zur Ganztagsbetreuung bei Ihnen, den Sorgeberechtigten abzufragen. Wir bitten Sie die Fragen bis zum 13.03.2026 zu beantworten.
Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfassung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule beachten Sie bitte die nachstehende Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung