Grundlagen:

RdErl. des MK vom 24.04.2002, SVBL. LSA S. 177 bzw. Brief Herr Geyer, Regelung für die Primarstufe:

1. Die Schule ist am 1. Fehltag zu benachrichtigen.
2. Bei Rückkehr haben die Erziehungsberechtigten schriftlich den Grund des Fernbleibens mitzuteilen. (Entschuldigungsschreiben) Im Regelfall ist kein ärztliches Attest erforderlich.
3. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
4. In besonders begründeten Fällen kann eine amtsärztliche Bescheinigung angefordert werden.

Schulinterne Regelung

1. Bis 8.00 Uhr: Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind in der Schule ab.
Telefonisch: 0391-25 15 408
Sollte das Telefon nicht besetzt sein, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen.

Gern können Sie uns auch eine E-Mail schicken: kontakt@gs-kritzmannstrasse.bildung-lsa.de
2. Bei Rückkehr des Kindes in die Schule geben die Eltern eine schriftliche Entschuldigung bei dem Klassenlehrer ab.
3. Der Klassenleiter prüft und dokumentiert die Krankmeldungen.
4. Der Klassenleiter meldet an die Schulleitung evtl. Besonderheiten, wie z.B. Häufung einzelner Fehltage oder Häufung der Krankenzeiten.
5. Sollten sich die unentschuldigten Fehltage häufen und sie für die Schule nicht erreichbar sind, informiert die Schulleitung das Ordnungsamt.

Begründung:
Es ist im Interesse der Erziehungsberechtigen und der Schule, zu wissen, dass das Kind gesund in der Schule angekommen bzw. dem Kind unterwegs nichts passiert ist.

Zuletzt geändert: Sonntag, 15. Juni 2025, 15:16