Die Befreiung vom Sportunterricht erfolgt für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen in der Regel auf schriftlichen Antrag durch die Erziehungsberechtigten. Die befreiten Schülerinnen und Schüler sind dennoch zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Sie werden als Helfer, Schiedsrichter, Protokollanten u.ä. eingesetzt.

Für die Befreiung vom Unterricht über 4Wochen hinaus ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig. Ein amtsärztliches Attest kann seitens der Schule angefordert werden, wenn eine Häufung der Befreiungen vorliegt.

Im Fall einer Teilbefreiung erfolgt eine Notengebung auf der Grundlage praktischer und theoretischer Leistungsnachweise in der von der Schülerin oder dem Schüler absolvierten Stoffgebiete.

Zuletzt geändert: Sonntag, 15. Juni 2025, 15:12