Hausordnung der Gemeinschafts- und Sekundarschule "G.W.Leibniz"

 

Gültigkeit ab dem ... für das gesamte Schulgebäude (Schul-/ Toiletten- und Hortgebäude, Sporthalle, Schulgelände, Schulhof, Gehwege außerhalb)

 

1. Allgemeines

 

1.1 Unser Schulobjekt beherbergt Schüler und Lehrer verschiedener Schulformen. Für Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und auf dem Schulgelände sind alle verantwortlich. Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Pünktlichkeit, Toleranz, Schonung des Gebäudes und des Inventares muss eine Selbstverständlichkeit sein.

 

1.2 Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern und Kraftfahrzeugen nur mit Genehmigung des Schulleiters gestattet.  

 

1.3 In den Regenpausen finden sich alle Schüler im unteren Flur ein. Die Aufsicht wird durch die aufsichtsführenden Lehrer gewährleistet.

 

1.4 Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen ist den Schülern nicht erlaubt, da der Versicherungsschutz entfallen würde. In Freistunden dürfen die Schüler nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern das Schulgelände verlassen.

 

1.5 Das Jugendschutzgesetz verbietet das Rauchen in der Öffentlichkeit, darum sind wir verpflichtet auf dem Schulgelände und in Sichtweite der Schule dieses dem Ordnungsamt zu melden.

 

1.6 Toiletten werden nicht beschädigt, verunreinigt oder zum Rauchen benutzt.

 

1.7 Die Fachraumordnungen sind Bestandteil der Hausordnung.

 

1.8 Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art und waffenähnlicher Gegenstände sowie Feuerwerkskörpern und Wurfgeschossen ist gesetzlich verboten.

 

1.9 Die Sprechzeiten des Seketariats sind einzuhalten.

 

1.10 Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein generelles Verbot von Multimediageräten. Sollte ein solches Gerät mitgeführt wrrden, ist es vor dem Unterrichtsbeginn beim jeweiligen Fachlehrer im ausgeschalteten Zusatnd abzugeben. Auch in den kleinen und großen Pausen bleibt das Gerät ausgeschaltet in der Tasche. Bei Zuwiderhandlung ist das Gerät dem Fachlehrer auszuhändigen und kann nach dem Schultag im Seketariat abgeholt werden. Wird das Gerät zu Täuschungszwecken oder mehrmals im Monat benutzt, kann es nur im Seketariat von den Eltern abgeholt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für Multimediageräte.

 

1.11 Drogen jeglicher Art und deren Konsum sind nicht erlaubt.

 

 

2. Rechte des Schülers

 

2.1 Jeder Schüler erhält ein Mitbestimmungsrecht, das er durch den Klassensprecher im Schülerrat wahrnimmt.

 

2.2 Der Schülerrat ist vom Schulleiter vor grundsätzlichen Entscheidungen, die die Organisation der Schule betreffen, anzuhören.

 

2.3 Schulleiter und Lehrer haben dem Schülerrat gegenüber in schulorganisatorischen Fragen Auskunftsverpflichtung.

 

2.4 Der Schülerrat ist in Zusammenarbeit mit dem Vertrauenslehrer berechtigt, Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen.

 

2.5 Der Schülerrat vertritt die Schule in der Öffentlichkeit durch Mitarbeit in verschiedenen Gremien.

 

 

3. Pflichten des Schülers

 

3.1 Die Regeln der Haus- und Schulordnung sind einzuhalten!

 

3.2 Jeder Schüler muss pünktlich und vorbereitet zum Unterricht erscheinen. Arbeitsmaterialien sind vor Beginn des Unterrichts vollständig bereit zu legen. Zur Begrüßung stehen die Schüler am Platz. Fehltage und -stunden werden dem Ordnungsamt gemeldet!

 

3.3 Während des Unterrichts ist jeder Schüler verpflichtet, Disziplin und eine positive Lernhaltung zu zeigen. Erfolgt dieses nicht, geht der Schüler mit Aufgaben in die Schulstation.

 

3.4 Der Ordnungsdienst ist für Sauberkeit im jeweiligen Unterrichtsraum verantwortlich.

 

3.5 Verstöße gegen die Hausordnung werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz geahndet. Erziehungsmaßnahmen sind laut Beschluss der Gesamtkonferenz u.a. gemeinnützige Arbeit zu leisten!

 

 

4. Sonstiges

 

4.1 Die Unterrichtsstunde beginnt und beendet der Lehrer. Folgende Zeiten sind dabei einzuhalten.

 

1. Stunde          7.30 - 8.15 Uhr

2. Stunde          8.20 - 9.05 Uhr

 

3. Stunde          9.20 - 10.05 Uhr

4. Stunde          10.10 - 10.55 Uhr

                                                                  

5. Stunde          11.20 - 12.05 Uhr

6. Stunde          12.10 - 12.55 Uhr

 

7. Stunde          13.00 - 13.45 Uhr

8. Stunde          13.50 - 14.35 Uhr