Anzeige von Nacharbeit
Für den Fall, dass an Wochenende oder Ferientagen (nach-)gearbeitet werden muss, ist eine schriftliche Anzeige bei der Schule notwendig, um den Unfallschutz zu gewährleisten.
Das vollständig ausgefüllte und vom Praxisunternehmen unterschrieben und gestempelte Formular ist mindestens eine Woche vor Arbeitseinsatz der praxisbegleitenden Lehrkraft vorzulegen.
TIPP: Um die verpflichtenden 800 Arbeitsstunden/Schuljahr erreichen zu können, sollten i.d.R. Fehlzeiten durch Krankheit bzw. Freistellungen nachgearbeitet werden.
Klicken Sie auf den Link 'FO_Anzeige_von Nacharbeit_v003_schwel.pdf', um die Datei anzuzeigen.