Corona-Regelungen
aktuelle Corona-Regeln (vgl. Informationen des Ministeriums für Bildung).
Ab 07.03.2022 gilt an unserer Schule:
- Im Unterricht kann auf das Tragen von Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.
- Im Schulgebäude sowie allen öffentlichen Bereichen besteht weiterhin Maskenpflicht.
- Sobald in einer Klasse ein positiver Fall auftritt, gilt für 5 Tage Maskenpflicht auch im Unterricht dieser Klasse + tägliche Testung. Wird der Infektionsverdacht durch einen PCR-Test oder PoC-Antigenschnelltest widerlegt, kann diese Maßnahme selbstverständlich entfallen.
- Die Anzahl der Schnelltests werden auf drei Testungen pro Woche reduziert.
Grundsätzlich gelten weiterhin besondere Hygienemaßnahmen --> vgl. Rahmenhygieneplan für Schulen des Landes Sachsen-Anhalt und Informationen des Ministeriums für Bildung
- Zwischen allen Personen, die sich auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude aufhalten, ist wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Bitte denken Sie an einen medizinischen Mund-Nase-Schutz und tragen Sie diesen korrekt (Mund und Nase tatsächlich, dauerhaft und seitlich möglichst enganliegend bedeckt), sobald Sie das Schulgebäude betreten. Es geht um die Gesundheit unserer Schulgemeinschaft!
- Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) zeigen, dürfen die Schule nicht betreten. Grundsätzlich gilt: wer Krankheitssymptome jeglicher Art aufweist, klärt dies bitte ärztlich ab.
- Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind getesteten Personen gleichgestellt. Trotzdem würden wir im Sinne größtmöglicher Sicherheit darum bitten, dass Sie sich zu Beginn des Schuljahres regelmäßig mit testen, da die Impfung oder Genesung eine Infektion mit dem Corona-Virus nicht 100% ausschließt.
Entsprechend des § 30 Abs.1 Satz 2 des lnfektionsschutzgesetzes (vgl. Erlass vom 20.01.2022) gelten bis auf Weiteres in Sachsen-Anhalt folgende Quarantäneregelungen: